Rasseliste bald Geschichte

Was lange währt, wird hoffentlich bald gut.
Aus dem Thüringer Landtag wird heute folgendes berichtet.


Sachkundenachweis statt Rasseliste

Der Innenausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen des Thüringer Tiergefahrengesetzes beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst. Er empfiehlt den Abgeordneten des Thüringer Landtages in der kommenden Woche, der Abschaffung der so genannten Rasseliste und weiteren Änderungen zuzustimmen. 

Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Sabine Berninger „Das neue Modell sieht neben der Abschaffung der Rasseliste eine Kombination aus Wesenstest- und Sachkundenachweis vor. Fällt künftig ein Hund durch eine Beissattacke auf, so muss mit einem Wesenstest das sozialverträgliche Verhalten des Tieres überprüft werden und auch der Halter mit einer Prüfung nachweisen, dass er die nötige Sachkunde besitzt, diesen Hund zu führen. Begünstigt der Hundebesitzer durch die Art der Haltung eine Gefährlichkeit des Hundes, so können Thüringer Behörden bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte auch präventiv Sachkundeprüfungen anordnen.“

Nach der Grundsatzentscheidung im Herbst hatten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU Änderungsentwürfe vorgelegt. Im Rahmen einer erneuten schriftlichen ExpertInnenanhörung stimmte die Mehrheit der ExpertInnen den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen zu. „Dass die Ausschussmitglieder parteiübergreifend die Abschaffung der Rasseliste befürworten, ist ein gutes Zeichen. Das jahrelange Engagement vieler Hundesachverständiger und HalterInnen gegen die unsachgemäße pauschale Verurteilung bestimmter Hunde als ‚gefährlich‘ zahlt sich nun endlich aus. Die Verantwortung für das Verhalten eines Hundes liegt am oberen Ende der Leine – beim Menschen, nicht beim Hund. Dieser von vielen ExpertInnen seit Beginn der Diskussion im Jahr 2010 betonte Grundsatz wird nun endlich gesetzlich verankert. Damit kommt der Gesetzgeber dem Ziel des Gesetzes, nämlich dem Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, einen großen Schritt näher.“

Der Gesetzentwurf der Landesregierung und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den entsprechenden Änderungen werden nun auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung stehen und „hoffentlich auch nächste Woche beraten und beschlossen werden können“, ist Berninger (trotz der wahrscheinlich ausführlichen Beratungen des Landeshaushaltes beim kommenden Plenum) vorsichtig optimistisch.


Wie die einzelnen Gemeinden auf diese Gesetzesänderung reagieren, bleibt abzuwarten.

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