Zur Einhaltung der Platzordnung sind alle Besucher verpflichtet.
- Ein Besuch des Hundefreilaufs mit läufigen Hündinnen ist nicht möglich. Bitte davor und danach 2 Wochen Pause einhalten.
- Jeder Hund muss geimpft und im Rudel/in der Hundegruppe sozial verträglich sein. Der Hund muss über Grundgehorsam verfügen und von seinem Besitzer abrufbar sein.
- Die anwesenden Hunde sind abzurufen wenn sich ein Hund in der Schleuse befindet und auf den Freilauf möchte.
- Der Freilauf der Hunde auf dem Gelände ist nur unter Anwesenheit und Beaufsichtigung des Hundebesitzers gestattet. Der Hund ist nicht allein auf dem Gelände zurückzulassen.
- Das „Mobben“ und „Aufreiten“ von anderen Hunden ist vom jeweiligen Besitzer zu unterbinden.
- Das Füttern von fremden Hunden ist untersagt.
- „Ball-/Beutespiele“ mit den Hunden sind untersagt.
- Jeder Hundebesitzer haftet persönlich für Personen- und Sachschäden, die sein Hund, er selbst oder seine Begleitung verursacht. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht und auf Anforderung nachzuweisen. Eltern haften für ihre Kinder!
- Treffen von externen Vereinen sowie Interessengemeinschaften o.ä. auf dem Freilaufgelände bedürfen grundsätzlich eines Termins. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
- Das Training an den Agility- und Breitensportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr! Bei Schäden an den Geräten haftet der jeweilige Nutzer.
- Die Geräte dürfen nur von Hunden benutzt werden
- Das Buddeln auf den Flächen ist untersagt. Löcher sind vom Hundebesitzer zu beseitigen.
- Das Betreten des Freilaufgeländes ist mit Kindern unter 8 Jahren untersagt.
- Eltern haben dafür zu sorgen dass sich Ihre Kinder keinen fremden Hund ohne Erlaubnis des Besitzers nähern.
- Verunreinigungen (Kotabsatz) des Freilaufgeländes durch den Hund sind vom Hundebesitzer unaufgefordert zu beseitigen. Materialien dazu sind auf dem Platz vorhanden.
- Besucher haben auf dem gesamten Gelände für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und alle Abfälle in dem dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.
- Die Benutzung von für den Hund schmerzhaften oder stark unangenehmen sogenannten Erziehungshilfen, wie z.B. Stachel- oder Stromhalsbänder, sowie starkes unter Drucksetzen des Hundes, wird auf dem Gelände nicht geduldet.
- Aggressives Verhalten des Hundeführers gegenüber seinem Hund (z.B. Schlagen, Schütteln, Treten u.ä.), einem fremden Hund oder Personen führt zum sofortigen Platzverweis.
- Den Anweisungen des Platzbesitzers oder seiner Vertretung sind unbedingt Folge zu leisten.
- Auf dem Platz herrscht absolutes Alkoholverbot.